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Zensus 2022

Grundlegende Informationen für Vermieter


Was ist der Zensus?

Der Zensus ist eine statistische Erhebung in der ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in der Politik beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Wer wird beim Zensus befragt?

Für die Personenerhebung wird durch eine Stichprobe ein Teil der Bevölkerung ausgewählt, der an der Befragung teilnimmt. Zudem sind alle Bewohner in Wohnheimen auskunftspflichtig. In Gemeinschaftsunterkünften ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Wohnraum befragt. Hier liegt es im Ermessen der Statistischen Landesämter, wer zur Auskunft herangezogen wird. Sie werden postalisch informiert, wenn Sie an der Befragung teilnehmen müssen.

  • Erhebungsmethode:
    Die Fragebögen können online, als Papierbogen oder mithilfe eines Interviewers ausgefüllt werden
  • Erhebungszeitraum:
    Mai 2022

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Muss ich mich an der Befragung beteiligen?

Ja, für den Zensus besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht! Die Auskunftspflicht umfasst im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auch die einmalige Mitteilung der Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern. Diese sogenannten Hilfsmerkmale dienen der statistischen Generierung von Haushalten, um zu ermitteln, welche Personen an einer Anschrift in welchen konkreten Wohnverhältnissen leben.

Kann die Frist zur Auskunftserteilung verlängert werden?

Die Anschreiben des Statistischen Landesamtes NRW sehen eine Frist von 2 Wochen für das Ausfüllen des Online-Fragebogens vor. Falls der Online-Fragebogen nicht innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt wird, wird den Eigentümern in etwa vier bis fünf Wochen automatisch ein Papierfragebogen zugeschickt. Anträge auf Fristverlängerung im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung sind möglich und müssen direkt an das zuständige Statistische Landesamt gestellt werden. Die Kontaktdaten können dem Anschreiben entnommen werden.

Gesetzliche Grundlage

Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (Zensusgesetz 2022 [ZensG 2022])

§ 23 ZensG Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch. Bei elektronischer Auskunftserteilung sind die Angaben über das den Auskunftspflichtigen zur Verfügung gestellte Verfahren zu erteilen. [...] Im Fall der schriftlichen Auskunftserteilung können die ausgefüllten Erhebungsvordrucke gebührenfrei übersendet werden, wenn sie sich in amtlichen, hierfür vorgesehenen Umschlägen befinden. [...]

(2) Soweit in diesem Gesetz eine Auskunftspflicht über Daten anderer Personen angeordnet ist, erstreckt sich diese nur auf Daten, die der auskunftspflichtigen Person bekannt sind.

§ 24 ZensG Auskunftspflichtige für die Gebäude- und Wohnungszählung

(1) Auskunftspflichtig für die Erhebung nach § 9 ZensG sind die Eigentümer, die Verwalter sowie die sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten der Gebäude oder Wohnungen gemäß § 24 ZensG. [...]

(2) Verwaltungen, die Angaben nach Erhebung- und Hilfsmerkmalen gemäß § 10 Abs. 1 oder 2 ZensG nicht machen können, sind verpflichtet, Angaben zu den Namen und Anschriften der Eigentümer zu erteilen.

(3) Gehört eine nach § 12 Abs. 1 ZensVorbG 2022 ermittelte auskunftspflichtige Person [...] nicht mehr zum Kreis der Auskunftspflichtigen nach Absatz 1, hat sie dem zuständigen statistischen Amt die Namen und Anschriften der Erwerber mitzuteilen. [...]

(4) Im Falle von Antwortausfällen dürfen ersatzweise die Bewohner des Gebäudes oder der Wohnung befragt werden.