Haus & Grund Dortmund e.V.
Elisabethstraße 4
44139 Dortmund

Tel. 0231 95 83 0
Fax 0231 95 83 95

» Kontakt

Schadenfall

Wann Hausrat, wann Haftpflicht?
Wann Zeitwert, wann Neuwert?

Sie haben es vielleicht schon selbst erlebt, oder aber zumindest davon gehört, plötzlich ist die Decke, die Wand Ihrer Wohnung nass. Wasser dringt von Ihrem Nachbarn ein und beschädigt Ihre Sachen. Klarer Fall, das zahlt die Privathaftpflicht des Nachbarn. Aber ist das überhaupt die für Sie beste Lösung? Warum es manchmal besser ist, den Schaden bei der eigenen Hausratversicherung einzureichen, verraten wir Ihnen hier.

Hat der Nachbar Schuld an der Situation, handelt es sich um einen erstattungspflichtigen Haftpflichtschaden. Der Nachbar meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung und die bei Ihnen entstandenen Schäden werden von der Versicherung des Nachbarn erstattet. Also, eigentlich ein klarer Fall. Allerdings hilft hier ein tieferer Blick auf die Besonderheiten der jeweiligen Versicherungsverträge. Denn eine Haftpflichtversicherung ersetzt auf gesetzlicher Grundlage immer nur den Zeitwert der beschädigten Sachen. Aufgrund des Alters, oder des Gebrauchs kann somit ein großer Unterschied zum Kaufpreis der Gegenstände entstehen.

Die eigene Hausratversicherung hingegen erstattet Ihnen den Neuwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände, bei einem Schaden durch die versicherten Gefahren. Dabei deckt die Hausratversicherung Ihr häusliches und bewegliches Eigentum, sprich den Hausrat, gegen eine Vielzahl von Risiken ab. Zu den versicherten Risiken zählen etwa Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm oder Einbruchsdiebstahl. Versichert ist der gesamte Hausrat, wie etwa Möbel, Kleidung, Haushaltsgegenstände, Bücher, Technik wie Fernseher, Computer, Waschmaschine, aber auch Wertsachen wie Schmuck oder Wertpapiere.

Beide Versicherungen unterscheiden sich also in der Bewertung des Schadens. 

Wo die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur den Zeitwert entschädigt, leistet Ihre Hausratversicherung eine Erstattung zum Neuwert. 

  • Unter „Neuwert“ versteht man bei Versicherungen den Wert eines neuen und gleichwertigen Gegenstandes.
  • Der „Zeitwert“ ist hingegen der aktuelle Wert des beschädigten Gegenstandes, der wie folgt berechnet wird: Zeitwert = Neuwert minus Wertminderung durch Alter oder Gebrauch. Der Neuwert ist daher immer höher als der entsprechende Zeitwert. Was können Sie also machen? 

Wenn Sie eine Hausratversicherung haben, können Sie Ihre Situation bei einem Leitungswasserschaden also entscheidend verbessern. Melden Sie diesen Schaden Ihrer Hausratversicherung, der Vorteil: Ihr zerstörter bzw. beschädigter Hausrat wird zum Neu- bzw. Wiederbeschaffungswert erstattet. 

Fazit: Besser Neuwert als Zeitwert

Bedenken Sie daher immer den Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwertersatz bei eventuell auftretenden Schäden. Ihr Makler sollte Sie ebenfalls im Schadenfall richtig beraten und unterstützen und vor allem, prüfen Sie bzw. lassen Sie prüfen, ob Sie noch den richtigen und passgenauen Versicherungsschutz für Ihren Hausrat haben.

» Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung!

Wir, die GET Service GmbH sind der Versicherungsmakler für Grundeigentümer. Seit bereits über zwanzig Jahren kümmern wir uns mit ausgeprägter Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung um die Belange der Immobilieneigentümer und Immobilienwirtschaft. Wir arbeiten als Versicherungsmakler mit allen gängigen Versicherern in Deutschland zusammen und bieten unseren Kunden immer ein für sie passendes Angebot. Weiterhin sind wir Premium-Partner des Haus und Grund Verband in Deutschland, so dass wir seit vielen Jahren sehr eng mit dem Verband kooperieren und diesen sowie seinen Mitglieder passgenaue Angebote, teils mit attraktiven Vorteilskonditionen, anbieten können. 

Kai Göttker
Geschäftsführer GET Service GmbH