Haus & Grund Immobilien GmbH
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Betriebskostenabrechnungen

Service für Haus & Grund Mitglieder

Wie kann ich als Mitglied eine Betriebskostenabrechnung erstellen lassen?

Grundsätzlich ist - gerade bei der erstmaligen Erstellung einer Abrechnung - ein persönlicher Beratungstermin in unserem Hause sinnvoll. In der aktuellen Situation kann der erste Kontakt auch gerne telefonisch, per Mail oder aber als Videokonferenz erfolgen.

Welche Unterlagen werden von Ihnen für die Erstellung benötigt?

In aller Regel werden Belege bzw. Informationen des entsprechenden Abrechnungszeitraumes über:

  • Allgemeinstrom
  • den vollständigen Grundsteuerbescheid oder aber die Bescheide über Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr und Grundsteuer.
  • Frischwasser
  • Schornsteinfeger (Kehrgebühr/Immissionsmessung)
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gartenpflege
  • Thermenwartung
  • Kabelanschluss
  • Wartung Rauchmelder
  • Mieter bzw. Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum
  • Geleistete monatliche Vorauszahlungen der jeweiligen Mieter

Zudem ist es hilfreich, wenn Sie uns Ihre Mietverträge einreichen, aus denen die Angabe des Verteilerschlüssels für die jeweiligen Positionen ersichtlich ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Barbara Zumbeel„Eine Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter - gemäß den gesetzlichen Bestimmungen - innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein. Die Frist für den Abrechnungszeitraum des Kalenderjahres 2022 endet beispielsweise am 31.12.2023. Ich freue mich, wenn mir unsere Mitglieder die benötigten Informationen und Unterlagen möglichst bis zum 30.09.2023 einreichen.“

Bei Fragen oder Interesse sprechen Sie mich gerne an

Barbara Zumbeel

T 0231 95 83 37
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Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.