


» Mitgliedschaft beantragen

- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Leistungsangebot
- Rechtsberatung
- Betriebskostenabrechnungen
- Energieberatung
- Immobilienvermittlung
- Immobilienbewertung
- Hausverwaltung
- WEG-Verwaltung
- Vermieterrechtsschutz
- Online-Mietverträge
- Digitale Signierung mit SCHUFA-Identitätsprüfung
- Online-Betriebskostenabrechnung
- Mietspiegelrechner
- Mietkaution-Rechner
- Indexmiete-Rechner
- Online-Shop/Broschüren
- Immobilienservice
- Online-Produkte
- Mitglied werden
- Wir über uns



Pressemitteilung vom 02.11.2015
Seit 1. November 2011 gilt eine neue Trinkwasserverordnung
Trinkwasseranlagen müssen jährlich auf Legionellen untersucht werden
1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Für Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Bereitung von Warmwasser bedeutet dies, dass das Wasser in solchen Anlagen jährlich auf Legionellen untersucht werden muss. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. „Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Parteien voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr“, rechnet Hauptgeschäftsführer Michael Mönig vor. Als Teil der Betriebskosten könnten diese Aufwendungen aber grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.
Nach Mönigs Angaben sind Vermieter zunächst verpflichtet, die Existenz vorhandener Wasserverteilungssysteme gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Wasserverteilungsanlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen an der Anlage oder Stilllegungen und Eigentümerwechsel. An Wasserverteilungssystemen, bei denen die Mindestgröße 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist, müssten einmal jährlich an mehreren repräsentativen Stellen Wasserproben entnommen und diese dann auf Legionellen untersucht werden. Nur registrierte Unternehmen seien befugt, solche Untersuchungen durchzuführen. Entsprechende Listen werden die Landesgesundheitsministerien bereitstellen. Nach Abschluss der Untersuchung sollten die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die Originale der Prüfberichte müsse der Eigentümer zehn Jahre verwahren. Hintergrund: Gesundheitsexperten vermuten, dass viele, teilweise auch tödlich verlaufende Lungenentzündungen auf eine nicht erkannte Infektion mit Legionellen zurückzuführen sind. Da Legionellen nur in warmem Wasser vorkommen und durch Einatmen übertragen werden, stehen insbesondere Warmwasserbereitungsanlagen in Mehrfamilienhäusern als Brutstätte der Bakterien unter Verdacht. So können beispielsweise beim Duschen mit dem zerstäubten Trinkwasser Legionellen eingeatmet werden. Ein Beweis dieser These, so Mönig, sei bis heute jedoch noch nicht erbracht. Dennoch ordnet das Gesundheitsministerium eine verschärfte Kontrolle und Überprüfungen der Warmwasserbereitungsanlagen an, um die Bewohner vor dieser potenziellen Gefahr zu schützen.
- Leistungsangebot
- Rechtsberatung
- Betriebskostenabrechnungen
- Energieberatung
- Immobilienvermittlung
- Immobilienbewertung
- Hausverwaltung
- WEG-Verwaltung
- Vermieterrechtsschutz
- Online-Mietverträge
- Digitale Signierung mit SCHUFA-Identitätsprüfung
- Online-Betriebskostenabrechnung
- Mietspiegelrechner
- Mietkaution-Rechner
- Indexmiete-Rechner
- Online-Shop/Broschüren






