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Pressemitteilung vom 18.03.2013
Haus & Grund fordert: Kein Kanal-TÜV außerhalb von Wasserschutzgebieten!
Neues Landeswassergesetz in Kraft getreten
Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Dortmund fordert die Stadtverwaltung und die im Rat vertretenen Parteien auf, keine Satzung zur Dichtheitsprüfung des Kanalnetzes zu erlassen. SPD und Grüne haben Ende Februar im Landtag beschlossen, dass die Dichtheitsprüfung nur in Wasserschutzgebieten verpflichtet sein soll. Das neue Landeswassergesetz ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Die Landesregierung wird jetzt eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtages erlassen, nach der die Dichtheitsprüfung nur in Wasserschutzgebieten verpflichtend wird. Außerhalb von Wasserschutzgebieten erhalten die Kommunen lediglich die Ermächtigung, Dichtheitsprüfungen anzuordnen. „Dazu ist die Stadt aber nicht verpflichtet“, erläutert Hauptgeschäftsführer Michael Mönig. „Andernfalls hätte der Landtag eine flächendeckende Regelung getroffen. Wir fordern den Rat der Stadt auf, von einer entsprechenden Satzungsermächtigung keinen Gebrauch zu machen“, so Mönig. Betroffen sind in Dortmund die Ortsteile Buchholz, Holzen, Sommerberg und Lichtendorf.
Nach Ansicht von Haus & Grund stehen die hohen Kostenbelastungen durch die Prüfung und die sich daran eventuell anschließende Kanalsanierungsverpflichtung in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. „Auf der einen Seite sollen 70 bis 90 Prozent der Kanäle undicht sein, auf der anderen Seite heißt es vom Umweltministerium, dass das Trinkwasser aus gesundheitlicher Sicht sehr gut sei“, begründet Mönig die Auffassung seines Verbandes. Derzeit gebe es keinen wissenschaftlichen Nachweis, ob das private Abwasser tatsächlich das Grundwasser gefährdet. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag hat neben der Neuregelung deshalb auch beschlossen, ein fünfjähriges Monitoring durchzuführen, um zu überprüfen, ob eine Gefahr für das Grundwasser überhaupt besteht. „Deshalb sollte es die Stadt bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten belassen“, so Mönig.
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