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Pressemitteilung vom 27.02.2025
Haus & Grund Dortmund warnt vor negativen Folgen für den Wohnungsmarkt
Scharfe Kritik an Mietpreisbremse und deren negativen Folgen für Vermieter und Mieter
Der Eigentümerverband Haus & Grund Dortmund zeigt sich besorgt über die Entscheidung des Landeskabinetts, die Mietpreisbremse in 39 weiteren Kommunen in NRW, darunter Dortmund als erste Stadt des Ruhrgebiets, auszuweiten. Insbesondere die der Entscheidung zugrundeliegende Studie auf Basis von Angebotsmieten kritisiert der Verband als fragwürdig:
„Angebotsmieten stimmen nicht mit den tatsächlich vereinbarten Mieten überein, sie stellen lediglich eine Wunsch-Zielgröße des Vermieters dar. Ein erheblicher Teil des Mietwohnungsmarktes wird überhaupt nicht über Online-Inserate gehandelt.“ erklärt Dr. Thomas Bach, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Dortmund. Dabei handele es sich z.B. um Angebote, die von Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften über Wartelisten vergeben werden oder Angebote, die von Privatpersonen oder Maklern direkt vermittelt werden. Damit könnten die Mieten dieser Wohnungen nicht über Inserate beobachtet werden.
Foto: Oliver Schaper
„Der jüngst veröffentlichte Dortmunder Mietspiegel 2025/2026 zeigt, dass die Mieten in Dortmund mit einem durchschnittlichen Anstieg von 2,5 % pro Jahr in den letzten zwei Jahren weiterhin bezahlbar bleiben. Von einer Mietenexplosion und der Notwendigkeit zur Einführung einer Mietpreisbremse kann keine Rede sein“, äußert Bach sein Unverständnis über die neue Mieterschutzverordnung.
Mietpreisregulierung schaffe keinen sozialen Ausgleich, da sie nicht zwischen einkommensstar-ken und einkommensschwachen Haushalten unterscheide. Stattdessen sollten Maßnahmen zur Subjektförderung, bspw. das Wohngeld, weiter gestärkt werden.
„Die Mietpreisbremse verhindert dringend notwendige Investitionen in den Wohnungsbestand und verschärft langfristig den Wohnraummangel. Zudem bremst sie Fortschritte im Klimaschutz und greift massiv in die Eigentumsrechte von Vermietern ein. Statt den Wohnungsmarkt mit Regulierungen weiter zu belasten, müssen endlich die richtigen Anreize für mehr Wohnraum geschaffen werden“, so Bach weiter.
Haus & Grund Dortmund verweist auf die Studie „Auswirkungen von Mietpreisregulierungen auf den Wohnungsmarkt“ des IW Köln aus September 2024, wonach Mietpreisregulierungen wie die Mietpreisbremse und der Berliner Mietendeckel zu erheblichen Nachteilen für den Wohnungsmarkt führen.
Die Untersuchung zeigt:
- Das Angebot an Mietwohnungen nimmt drastisch ab. Beim Mietendeckel in Berlin ging die Zahl der Inserate um mehr als 50 % zurück.
- Investitionen in Wohnraum werden unattraktiv, was den Zustand des Mietwohnungsbestands verschlechtert und den Klimaschutz behindert.
- Mietpreisregulierungen fördern einen Mismatch: Ältere oder wohlhabendere Mieter ziehen seltener um, was die Situation für Wohnungssuchende, insbesondere Familien, verschärft.
Dr. Bach fordert die Landesregierung auf, nachhaltige und rechtssichere Maßnahmen zu ergreifen: „Wir brauchen weniger Bürokratie und stattdessen gezielte Anreize für Neubauten, eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und eine Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Nur so kann der Wohnungsmarkt langfristig stabilisiert werden.“
Zu den Hintergründen:
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 28.01.2024, die neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Die neue Verordnung wird am 1. März 2025 in Kraft treten. Die Mieterschutzverordnung wird damit vorzeitig neu gefasst.
Auf der Grundlage einer gutachterlichen Ermittlung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden zukünftig 57 statt bisher 18 Kommunen in NRW in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen. Dortmund wird als erste Stadt des Ruhrgebiets von der neuen Mieterschutzverordnung betroffen sein.
- Die Bundesregierung hat sich bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse geeinigt, daher wird das Thema auf Bundesebene im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wieder relevant.
- Die Geltungsdauer für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn wird – vor dem Hintergrund mangelnder bundesgesetzlicher Regelungen – auf den 31. Dezember 2025 begrenzt.
- Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen (Kappungsgrenze) wird in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren – statt regulär 20 Prozent – begrenzt.
- Die sogenannte Kündigungssperrfrist wird von allgemein drei Jahren auf acht Jahre verlängert: Eine Kündigungssperrfrist schützt Mieterinnen oder Mieter nach der Umwandlung und dem Verkauf einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer. Diese beiden mieterschützenden Regelungen gelten bis zum 28. Februar 2030
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