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Pressemitteilung vom 21.04.2015
Haus & Grund bestätigt: Kein Raum für Mietpreisbremse in Dortmund
Stadtgebiet in Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes nicht vorgesehen
In dieser Verordnung werden aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens die Städte aufgeführt, in denen zeitlich befristet bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt wird. Mönig: „Haus & Grund NRW nimmt an der für Anfang Mai vorgesehenen Verbändeanhörung teil. Wir werden darauf achten, dass Dortmund nicht im letzten Augenblick doch noch in die Verordnung rutscht. Aber unsere Kritik an der Mietpreisbremse ist eher grundsätzlicher Art.“ Haus & Grund hält die Mietpreisbremse für eine unzulässige gesetzliche Regelung. Sie sei ein verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Vertragsfreiheit. Die Mietpreisbremse sorge dafür, dass begehrte Wohnlagen noch attraktiver würden. Die Nachfrage würde steigen, ohne dass das Angebot größer wird, erläutert Mönig. Die Mietpreisbremse würde keinem sozial Schwachen neuen bezahlbaren Wohnraum verschaffen.
Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland, dessen Vorstand Mönig angehört, hat eine verfassungsrechtliche Überprüfung der gesetzlichen Regelung angekündigt.
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