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Pressemitteilung vom 05.09.2016
Haus & Grund begrüßt Pflicht zum Sachkundenachweis für Makler
Bundeskabinett beschließt besseren Verbraucherschutz für EigentümerKünftig müssen Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen ihre Sachkunde nachweisen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Eine entsprechende Berufszulassungsregelung hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen. „Diese gesetzliche Neuregelung stärkt den Verbraucherschutz für Immobilieneigentümer und Vermieter“, begrüßt Michael Mönig, Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund Dortmund, die Gesetzesinitiative.
So müssen demnächst Immobilienmakler darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung als Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nachweisen. Gleiches gilt für Wohnungseigentumsverwalter, für die erstmals überhaupt eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt wird. Voraussetzung für die Verwaltertätigkeit sind dann zusätzlich die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.
„In der Immobilienverwaltung tummeln sich viele Amateure, die aufgrund der enormen Haftungsrisiken meist gar nicht wissen, auf was sie sich einlassen. Auch gibt es leider immer wieder schwarze Schafe in der Branche, etwa Wohnungsverwalter, die mit dem Hausgeld der Eigentümer nicht ordentlich wirtschaften bis hin zu Fällen von Untreue“, so Mönig. Dem wolle der Gesetzgeber jetzt endlich einen Riegel vorschieben.
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