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Pressemitteilung vom 13.05.2014

Neue Energieeinsparverordnung: Haus & Grund warnt vor Abmahnfalle Immobilienanzeigen

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen beachten

Abmahnung EnEVKaum ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den neuen Pflichtangaben für Immobilienanzeigen in Kraft getreten, verschicken schon die ersten zwielichtigen Unternehmen Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neuen Regelungen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Dortmund hin. „Hierbei ist in Dortmund die angeblich in Panama ansässige Firma namens Bunkering Logistic Inc. durch besondere Schnelligkeit aufgefallen. Bereits wenige Stunden nach Inkrafttreten der EnEV am 1.5. verschickte diese per E-Mail Abmahnungen an Immobilienanbieter wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße, die jedoch nicht konkret nachgewiesen werden“, berichtet Hauptgeschäftsführer Michael Mönig. Es sei leider damit zu rechnen, dass zahllose weitere Personen ähnliche Versuche betreiben werden, um sich so zu bereichern. Mönig rät: „Wer als Immobilienanbieter eine Abmahnung erhält, sollte diese dringend prüfen oder von einem Fachmann prüfen lassen, bevor irgendwelche Unterlassungserklärungen abgegeben werden.“

Unabhängig hiervon sollte jeder Anbieter von Immobilien - ob Unternehmen oder Privatperson - die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen ab sofort machen. Denn auch Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe, denen wohl nicht der Vorwurf einer rechtswidrigen Bereicherungsabsicht gemacht werden kann, haben bereits angekündigt, den Markt für Immobilienanzeigen überwachen zu wollen und fehlerhafte Anzeigen rigoros abzumahnen. „Die vom Gesetzgeber eigentlich gewollte ‚Eingewöhnungsphase‘ von einem Jahr, in der unrichtige Anzeigen nicht mit einem Bußgeld geahndet werden dürfen, ist somit unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Farce verkommen“, stellt Mönig fest.


Ältere Pressemitteilungen können Sie hier nachlesen.

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