Jetzt Mitglied werden
Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
» Mitgliedschaft beantragen
Menü
Topthemen
Muster anzeigen
Pressemitteilung vom 21.04.2015
Haus & Grund bestätigt: Kein Raum für Mietpreisbremse in Dortmund
Stadtgebiet in Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes nicht vorgesehenDer Hauseigentümerverband Haus & Grund Dortmund bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass für das Stadtgebiet von Dortmund für eine Mietpreisbremse kein Raum ist. „Wir haben einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage“, konstatiert Hauptgeschäftsführer Michael Mönig. Folgerichtig sei in dem bereits vorliegenden Entwurf einer „Mietbegrenzungsverordnung NRW“ Dortmund für eine Mietpreisbremse auch erst gar nicht vorgesehen.
In dieser Verordnung werden aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens die Städte aufgeführt, in denen zeitlich befristet bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt wird. Mönig: „Haus & Grund NRW nimmt an der für Anfang Mai vorgesehenen Verbändeanhörung teil. Wir werden darauf achten, dass Dortmund nicht im letzten Augenblick doch noch in die Verordnung rutscht. Aber unsere Kritik an der Mietpreisbremse ist eher grundsätzlicher Art.“ Haus & Grund hält die Mietpreisbremse für eine unzulässige gesetzliche Regelung. Sie sei ein verfassungswidriger Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Vertragsfreiheit. Die Mietpreisbremse sorge dafür, dass begehrte Wohnlagen noch attraktiver würden. Die Nachfrage würde steigen, ohne dass das Angebot größer wird, erläutert Mönig. Die Mietpreisbremse würde keinem sozial Schwachen neuen bezahlbaren Wohnraum verschaffen.
Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland, dessen Vorstand Mönig angehört, hat eine verfassungsrechtliche Überprüfung der gesetzlichen Regelung angekündigt.
Pressearchiv
Ältere Pressemitteilungen können Sie hier nachlesen.
Zur Sitemap-Ansicht wechseln
Zum Seitenanfang
Zum Seitenanfang